Die Regelungen in Baden-Württemberg bezüglich sportlicher Aktivitäten und geschlossener bzw. geöffneter Sportanlagen. Stand: 23. März 2021. Quelle: baden-wuerttemberg.de.

Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Inzidenz mehrere Tage infolge konstant ist: Bei sinkenden Zahlen muss die Inzidenz mindestens fünf Tage infolge, bei steigenden Zahlen mindestens drei Tage infolge konstant sein.
Die vollständige Liste, u.a. auch mit den Regelungen für Fitness- und Sportstudios, Golf, Tennis, Klettern (Kletter-/Boulderhallen, Kletterparks, Hochseilgärten) und Schwimmen (Schwimmbäder), steht hier zur Verfügung.